Mitglied werden


...und von allen Vorteilen der Verbrauchergenossenschaft profitieren.

Mitglied werden in einer Genossenschaft können:
1. natürliche Personen
2. juristische Personen
3. Personengesellschaften

Um Mitglied zu werden muss der Bewerber mindestens einen Genossenschaftsanteil zeichnen. Über die Aufnahme des Bewerbers entscheidet anschließend der Vorstand.
Darüber hinaus erhebt die VIPlife eG zusätzlich ein Eintrittsgeld i.H.v. 7,5%. Die eingezahlten Anteile erhalten Sie bei einer Kündigung (frühestens jedoch nach 5 Jahren) in voller Höhe zurück, das Eintrittsgeld dagegen nicht.

Grundsätzlich haben Sie mehrere Wahlmöglichkeiten. Wir bieten Ihnen folgendes an:

Jährlicher Nutzungsbeitrag 89,00€

(für Leistungsempfänger nur 39,00€)
o Nutzen Sie all unsere Vorteile und Leistungen ohne Einschränkungen

Genossenschaftsanteil: 500,00€ (zzgl. Eintrittsgeld)

o Nutzen Sie all unsere Vorteile und Leistungen ohne Einschränkungen
o Werden Sie Mitglied und erhalten Sie eine steuerfreie Rückvergütung auf Ihren Genossenschaftsanteil aus den Unternehmensgewinnen

Genossenschaftssparen:

o Nutzen Sie all unsere Vorteile und Leistungen ohne Einschränkungen
o Werden Sie Mitglied und erhalten Sie eine steuerfreie Rückvergütung auf Ihren Genossenschaftsanteil aus den Unternehmensgewinnen
o Das Genossenschaftssparen ist bereits ab 35,00€ mtl. möglich

Die Mitglieder einer Genossenschaft geben sich im Rahmen der Regelung des Genossenschaftsgesetzes eine Satzung, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind.